Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Omega-Extreme GmbH für Geschäftskunden.
1. Allgemeine Begriffsbestimmungen
In den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) wird die Omega-Extreme GmbH, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, als „OMEGA“ bezeichnet. Der Vertragspartner von OMEGA ist der „Kunde“, das abzuschließende Vertragsverhältnis der „Vertrag“.
2. Geltungsbereich
2.1 Diese AGB gelten für sämtliche von OMEGA übernommenen Aufträge, gleich auf welche Art der Vertrag zustande kommt.
2.2 Geschäftskunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als OMEGA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn OMEGA in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2.4 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein in Textform geschlossener Vertrag bzw. die Bestätigung von OMEGA in Textform maßgebend.
2.5 Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Lieferungen und Leistungen von OMEGA an denselben Kunden, ohne dass OMEGA in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter https://www.omega-extreme.com/agb abrufbar.
2.6 OMEGA behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge sowie für bestehende Dauerschuldverhältnisse anzupassen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen oder interner Abläufe, soweit hierdurch das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich verschoben wird.
2.7 Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte, insbesondere des vereinbarten Leistungsumfangs, der Vergütung, der Laufzeit oder der Haftungsregelungen, erfolgen nicht auf diesem Wege.
2.8 Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Soweit der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen für das betroffene Dauerschuldverhältnis als genehmigt, sofern OMEGA den Kunden in der Mitteilung ausdrücklich auf die beabsichtigte Änderung, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hingewiesen hat.
2.9 Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs gelten die bisherigen vertraglichen Regelungen fort. Das Recht der Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt, soweit eine solche gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist.
3. Vertragsschluss
3.1 OMEGA unterbreitet Angebote sowie Änderungen zu bestehenden Verträgen ausschließlich in Textform. Erklärungen von OMEGA bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform; Gleiches gilt für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
3.2 An ein Angebot ist OMEGA für 30 Tage gebunden. Danach erlischt es. Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch OMEGA.
3.3 Weder die Entgegennahme einer Bestellung des Kunden noch eine von OMEGA versandte Bestellbestätigung stellen für sich genommen eine Annahme des Angebots des Kunden dar.
3.4 Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung von OMEGA in Textform oder durch Beginn der vertragsgemäßen Leistungserbringung zustande.
3.5 Angebote des Kunden kann OMEGA auch dadurch annehmen, dass OMEGA mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt oder die Annahme anderweitig ausdrücklich erklärt.
4. Vertragsgegenstand
4.1 OMEGA erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Beschaffungsrecherche, Lieferantensuche, Einkaufsoptimierung, Prozessstrukturierung und operative Unterstützung im Einkauf.
4.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individualvertraglichen Vereinbarung.
4.3 Soweit OMEGA im Einzelfall lediglich vorbereitend, unterstützend oder vermittelnd tätig wird, ergibt sich der genaue Verantwortungsumfang aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
5. Vergütung
5.1 Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Basis der zwischen den Parteien vereinbarten Preise und der von OMEGA erbrachten Leistungen abgerechnet. Eine Abrechnung kann in Einheiten zu vollen 15 Minuten erfolgen, soweit dies vereinbart ist.
5.2 OMEGA kann erbrachte Leistungen mit Datum, Zeit und Inhalt erfassen und zum Nachweis bereithalten. Soweit vereinbart, hat der Kunde Leistungsnachweise bzw. Tätigkeitsberichte gegenzuzeichnen.
5.3 Bei Geschäften innerhalb Deutschlands weist die Omega-Extreme GmbH die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe auf der Rechnung aus. Bei grenzüberschreitenden Geschäften, insbesondere im B2B-Bereich, kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. In diesem Fall ist der Leistungsempfänger für die steuerliche Behandlung in seinem Land verantwortlich.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Soweit nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart ist, hat der Kunde die Leistungen von OMEGA nach deren Ausführung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto von OMEGA an.
6.2 Bei Aufträgen mit höherem Auftragswert kann OMEGA eine angemessene Anzahlung verlangen.
6.3 Mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäß Ziffer 6.1 kommt der Kunde in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. OMEGA behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
7. Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung, Abtretung und Rücktritt
7.1 OMEGA ist berechtigt, bei Zahlungsrückständen des Kunden weitere Leistungen von der vollständigen Beseitigung des Zahlungsrückstands abhängig zu machen.
7.2 OMEGA ist darüber hinaus berechtigt, die eigene Leistung zu verweigern, wenn aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstands zu befürchten ist, dass die Gegenleistung des Kunden nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbracht wird, es sei denn, der Kunde bewirkt die Gegenleistung oder leistet ausreichende Sicherheit.
7.3 Die Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten und nicht entscheidungsreifen Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Handelt der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, beeinflussen Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder OMEGA bzw. deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grobe Vertragsverletzungen zur Last fallen.
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen OMEGA gerichtete Forderungen oder Rechte aus der Geschäftsverbindung ohne Zustimmung von OMEGA an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen. Das Gleiche gilt für unmittelbar kraft Gesetzes gegen OMEGA entstandene Forderungen und Rechte.
7.5 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von OMEGA durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist OMEGA nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
8. Gewährleistung
8.1 Für Mängel der von OMEGA erbrachten Leistungen haftet OMEGA nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
8.2 Mängel der von OMEGA erbrachten Dienstleistungen hat der Kunde gegenüber OMEGA unverzüglich in Textform zu rügen. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Mängel. Er überlässt OMEGA im Mängelhaftungsfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mängelbeseitigung.
8.3 OMEGA wird nach Eingang der Mängelanzeige den dargestellten Mangel prüfen, analysieren und innerhalb angemessener Frist Nacherfüllung leisten.
8.4 Sind gemeldete Mängel OMEGA nicht zuzurechnen, wird der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten zu den jeweils gültigen bzw. angemessenen Sätzen vergüten.
8.5 Falls die Nacherfüllung nach mehreren Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
9. Haftung
9.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, richten sich die Ansprüche des Kunden bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten durch OMEGA nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 OMEGA haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
9.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet OMEGA nur
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.4 Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit OMEGA einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften gehaftet hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.6 Soweit die Haftung von OMEGA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von OMEGA.
9.7 Mit den vorstehenden Haftungsregelungen ist keine Änderung der gesetzlichen Beweislast verbunden.
10. Vertrauliche Informationen
10.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten bzw. im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen und Unterlagen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen im Sinne des § 2 Ziff. 1 lit. b GeschGehG zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter der Vertragspartner werden, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu verpflichtet sind, zur Geheimhaltung und Nichtverwertung verpflichtet, soweit sie mit den vertraglichen Leistungen in Berührung kommen. Entsprechendes gilt für Zulieferer beider Vertragspartner.
10.2 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung entfällt, soweit die Informationen
a. dem informierten Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren,
b. der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren,
c. der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des informierten Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich werden oder
d. im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem informierten Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offengelegt oder zugänglich gemacht werden.
10.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt ferner nicht, wenn eine Verpflichtung zur Offenlegung durch gerichtliche Entscheidung, behördliche Anordnung oder Gesetz besteht.
10.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
11. Datenschutz
11.1 OMEGA verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
11.2 Eine weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt, eine vertragliche Erforderlichkeit besteht oder eine wirksame Einwilligung vorliegt.
11.3 Soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, kann OMEGA personenbezogene Daten an sorgfältig ausgewählte Dienstleister oder sonstige eingebundene Dritte weitergeben. Dies erfolgt nur im erforderlichen Umfang und ausschließlich zu dem Zweck, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen oder das Vertragsverhältnis abzuwickeln.
11.4 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von OMEGA.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von OMEGA, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt.
12.2 OMEGA ist auch berechtigt, an dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht zu klagen.
12.3 Für alle vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: 19.03.2026